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André Wiesner/pvw/dav: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. Mai 2010, 14:04 Uhr

Anerkennung von Studienleistungen für DAV

Unter bestimmten Voraussetzungen können am Institut AIFB geprüfte Lehrveranstaltungen für das Ausbildungs- und Prüfungssystem der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) für das Fach "Informationsverarbeitung (im Grundwissen II)" anerkannt werden. Hierzu muss neben dem Grundblock:

  • Programmierschein
  • Grundlagen der Informatik I+II

aus jedem der vier folgenden Blöcke mindestens eine Vorlesung geprüft worden sein:

Software-Engineering, Software-Ergonomie, Management von Informatik-Projekten, Programmierung kommerzieller Systeme
Datenbanksysteme, Verteilte Datenbanksysteme, Angewandte Informatik I, Datenbanksysteme und XML, Workflow-Management
Angewandte Informatik II, Intelligente Systeme im World Wide Web, Algorithms for Internet Applications
Wissensmanagement, Knowledge Discovery, Spezialvorlesung Wissensmanagement

Für den Grundblock werden auch Programmierscheine von anderen Instituten anerkannt.

Ein Beispiel für eine zulässige Kombination ist etwa die folgende:

  • Software-Engineering
  • Datenbanksysteme
  • Angewandte Informatik II
  • Wissensmanagement.

Wenden Sie sich bitte an André Wiesner, wenn Sie eine entsprechende Bescheinigung benötigen.