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|Abstract=Cloud Computing bietet wesentliche Vorteile für die Datenverarbeitung, nicht zuletzt in kleinen und mittelgroßen Unternehmen. Daher überrascht es nicht, dass sich weltweit
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|Abstract=Cloud Computing bietet wesentliche Vorteile für die Datenverarbeitung, nicht zuletzt
ein Trend zur Nutzung von Cloud-Diensten entwickelt hat, der auch die technisch-organisatorische Grundlage neuer Entwicklungen wie „Industrie 4.0“ darstellt.
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in kleinen und mittelgroßen Unternehmen. Daher überrascht es nicht, dass sich weltweit ein Trend zur Nutzung von Cloud Computing entwickelt hat, das auch die technisch-organisatorische Grundlage neuer Entwicklungen, wie „Industrie 4.0“, darstellt.
Der Einsatz von Cloud-Diensten birgt Herausforderungen für den Datenschutz. Noch vor wenigen Jahren wurden die datenschutzrechtlichen Anforderungen als kaum überwindbare Hürde für Cloud Computing angesehen. In der Zwischenzeit wurden jedoch praxistaugliche Lösungen entwickelt, mit deren Hilfe Cloud-Dienste datenschutzkonform genutzt werden können. Auch wenn in einigen Aspekten noch Rechtsunsicherheit besteht und
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Mit dem Einsatz von Cloud Computing können, nicht anders als bei klassischem IT-Outsourcing, Haftungsrisiken für Anbieter wie Anwender von Cloud-Diensten einhergehen. Da Cloud Computing eine recht neue Form der IT-Dienstleistung ist, besteht in der Praxis derzeit oft noch Unsicherheit über den Umfang der Risiken und die Strategien zu ihrer Vermeidung.
in einzelnen Fragen, insbesondere bei der Nutzung von Cloud-Diensten aus Drittstaaten, noch keine Einigkeit erzielt ist, sind die Grundlagen für datenschutzfreundliches Cloud Computing gelegt.
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Der vorliegende Leitfaden soll Anbieter und Anwender von Cloud-Diensten darin unterstützen, relevante Haftungsrisiken zu erkennen und diese, soweit möglich, zu vermeiden oder durch adäquate Vertragsregeln angemessen zwischen den Beteiligten
Cloud Computing stellt gleichwohl durchaus erhebliche datenschutzrechtliche Anforderungen an Anbieter wie an Nutzer von Cloud-Diensten. Der vorliegende Leitfaden soll eine Orientierungshilfe für die datenschutzkonforme Nutzung von Cloud-Diensten bieten.
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zu verteilen. Er richtet sich insbesondere an Entscheider sowie Mitglieder von Rechtsabteilungen in Unternehmen, die Cloud Computing anbieten oder nutzen möchten.
Er richtet sich insbesondere an Entscheider in Unternehmen sowie Mitglieder von Rechtsabteilungen in Unternehmen, die Cloud Computing nutzen möchten.
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Der Leitfaden befindet sich auf dem Stand März 2015 und wurde im Rahmen der Arbeitsgruppe „Rechtsrahmen des Cloud Computing“ im Kompetenzzentrum Trusted Cloud erarbeitet. Die von Prof. Dr. Georg Borges geleitete Arbeitsgruppe ist Bestandteil des Technologieprogramms „Trusted Cloud“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Weitere Informationen finden Sie unter www.trusted-cloud.de.
Der Leitfaden befindet sich auf dem Stand März 2015 und wurde im Rahmen der Arbeitsgruppe „Rechtsrahmen des Cloud Computing“ im Kompetenzzentrum „Trusted Cloud“
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Die Autoren hoffen, dass der Leitfaden eine schnelle Orientierung ermöglicht und Unterstützung bei der Bereitstellung und Inanspruchnahme von Cloud-Diensten bietet.
erarbeitet. Die von Prof. Dr. Georg Borges geleitete Arbeitsgruppe ist Bestandteil des Technologieprogramms Trusted Cloud des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Weitere Informationen finden Sie unter www.trusted-cloud.de.
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Der Leitfaden zielt darauf ab, eine schnelle Orientierung zu ermöglichen und eine Unterstützung bei der Nutzung von Cloud-Diensten zu bieten.
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Aktuelle Version vom 28. März 2017, 12:28 Uhr


Haftungsrisiken beim Cloud Computing




Veröffentlichung: 2015 April
Art der Veröffentlichung: Leitfaden
Bemerkung: Arbeitsgruppe „Rechtsrahmen des Cloud Computing“
BibTeX

Kurzfassung
Cloud Computing bietet wesentliche Vorteile für die Datenverarbeitung, nicht zuletzt in kleinen und mittelgroßen Unternehmen. Daher überrascht es nicht, dass sich weltweit ein Trend zur Nutzung von Cloud Computing entwickelt hat, das auch die technisch-organisatorische Grundlage neuer Entwicklungen, wie „Industrie 4.0“, darstellt. Mit dem Einsatz von Cloud Computing können, nicht anders als bei klassischem IT-Outsourcing, Haftungsrisiken für Anbieter wie Anwender von Cloud-Diensten einhergehen. Da Cloud Computing eine recht neue Form der IT-Dienstleistung ist, besteht in der Praxis derzeit oft noch Unsicherheit über den Umfang der Risiken und die Strategien zu ihrer Vermeidung. Der vorliegende Leitfaden soll Anbieter und Anwender von Cloud-Diensten darin unterstützen, relevante Haftungsrisiken zu erkennen und diese, soweit möglich, zu vermeiden oder durch adäquate Vertragsregeln angemessen zwischen den Beteiligten zu verteilen. Er richtet sich insbesondere an Entscheider sowie Mitglieder von Rechtsabteilungen in Unternehmen, die Cloud Computing anbieten oder nutzen möchten. Der Leitfaden befindet sich auf dem Stand März 2015 und wurde im Rahmen der Arbeitsgruppe „Rechtsrahmen des Cloud Computing“ im Kompetenzzentrum Trusted Cloud erarbeitet. Die von Prof. Dr. Georg Borges geleitete Arbeitsgruppe ist Bestandteil des Technologieprogramms „Trusted Cloud“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Weitere Informationen finden Sie unter www.trusted-cloud.de. Die Autoren hoffen, dass der Leitfaden eine schnelle Orientierung ermöglicht und Unterstützung bei der Bereitstellung und Inanspruchnahme von Cloud-Diensten bietet.

Download: [[Download::PDF| ]][[Media:PDF]]
Weitere Informationen unter: Link

Projekt

CLOUDwerkerMimoSecco



Forschungsgruppe

Betriebliche Informationssysteme


Forschungsgebiet

Cloud Computing, Rechtswissenschaft