Prüfung/dav: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. Mai 2010, 14:10 Uhr
Anerkennung von Studienleistungen für DAV
Unter bestimmten Voraussetzungen können am Institut AIFB geprüfte Lehrveranstaltungen für das Ausbildungs- und Prüfungssystem der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) für das Fach "Informationsverarbeitung (im Grundwissen II)" anerkannt werden. Hierzu muss neben dem Grundblock:
- Programmierschein
- Grundlagen der Informatik I+II
aus jedem der vier folgenden Blöcke mindestens eine Vorlesung geprüft worden sein:
Block | Vorlesungen |
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I | Software-Engineering, Software-Ergonomie, Management von Informatik-Projekten, Programmierung kommerzieller Systeme |
II | Datenbanksysteme, Verteilte Datenbanksysteme, Angewandte Informatik I, Datenbanksysteme und XML, Workflow-Management |
III | Angewandte Informatik II, Intelligente Systeme im World Wide Web, Algorithms for Internet Applications |
IV | Wissensmanagement, Knowledge Discovery, Spezialvorlesung Wissensmanagement |
Für den Grundblock werden auch Programmierscheine von anderen Instituten anerkannt.
Ein Beispiel für eine zulässige Kombination ist etwa die folgende:
- Software-Engineering
- Datenbanksysteme
- Angewandte Informatik II
- Wissensmanagement.
Wenden Sie sich bitte an André Wiesner, wenn Sie eine entsprechende Bescheinigung benötigen.