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André Wiesner/pvw/dav: Unterschied zwischen den Versionen

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==Anerkennung von Studienleistungen für DAV==
 
  
Unter bestimmten Voraussetzungen können am Institut AIFB geprüfte Lehrveranstaltungen für das Ausbildungs- und Prüfungssystem der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) für das Fach "Informationsverarbeitung (im Grundwissen II)" anerkannt werden. Hierzu muss neben dem Grundblock:
 
 
* Programmierschein
 
* Grundlagen der Informatik I+II
 
 
aus jedem der vier folgenden Blöcke mindestens eine Vorlesung geprüft worden sein:
 
{|
 
! Block !! Vorlesungen
 
|-
 
| I || Software-Engineering, Software-Ergonomie, Management von Informatik-Projekten, Programmierung kommerzieller Systeme
 
|-
 
| II || Datenbanksysteme, Verteilte Datenbanksysteme, Angewandte Informatik I, Datenbanksysteme und XML, Workflow-Management
 
|-
 
| III || Angewandte Informatik II, Intelligente Systeme im World Wide Web, Algorithms for Internet Applications
 
|-
 
| IV || Wissensmanagement, Knowledge Discovery, Spezialvorlesung Wissensmanagement
 
|}
 
 
Für den Grundblock werden auch Programmierscheine von anderen Instituten anerkannt.
 
 
Ein Beispiel für eine zulässige Kombination ist etwa die folgende:
 
 
* Software-Engineering
 
* Datenbanksysteme
 
* Angewandte Informatik II
 
* Wissensmanagement.
 
 
Wenden Sie sich bitte an [http://www.aifb.kit.edu/web/Andr%C3%A9_Wiesner André Wiesner], wenn Sie eine entsprechende Bescheinigung benötigen.
 

Aktuelle Version vom 20. Mai 2010, 14:09 Uhr