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André Wiesner/pvw/dav

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Anerkennung von Studienleistungen für DAV

Unter bestimmten Voraussetzungen können am Institut AIFB geprüfte Lehrveranstaltungen für das Ausbildungs- und Prüfungssystem der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) für das Fach "Informationsverarbeitung (im Grundwissen II)" anerkannt werden. Hierzu muss neben dem Grundblock:

  • Programmierschein
  • Grundlagen der Informatik I+II

aus jedem der vier folgenden Blöcke mindestens eine Vorlesung geprüft worden sein:

|- Block | Vorlesungen |- | I |Software-Engineering, Software-Ergonomie, Management von Informatik-Projekten, Programmierung kommerzieller Systeme |- | II | Datenbanksysteme, Verteilte Datenbanksysteme, Angewandte Informatik I, Datenbanksysteme und XML, Workflow-Management |- | III | Angewandte Informatik II, Intelligente Systeme im World Wide Web, Algorithms for Internet Applications |- | IV | Wissensmanagement, Knowledge Discovery, Spezialvorlesung Wissensmanagement

Für den Grundblock werden auch Programmierscheine von anderen Instituten anerkannt.

Ein Beispiel für eine zulässige Kombination ist etwa die folgende:

  • Software-Engineering
  • Datenbanksysteme
  • Angewandte Informatik II
  • Wissensmanagement.

Wenden Sie sich bitte an André Wiesner, wenn Sie eine entsprechende Bescheinigung benötigen.