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Auslandsaufenthalt: Unterschied zwischen den Versionen

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*[https://portal.wiwi.kit.edu/forms/form/Anerkennung Online-Antrag '''Gruppe Oberweis'''] zur '''vorläufigen''' Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
 
*[https://portal.wiwi.kit.edu/forms/form/Anerkennung Online-Antrag '''Gruppe Oberweis'''] zur '''vorläufigen''' Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
 
*[https://portal.wiwi.kit.edu/forms/form/463 Online-Antrag '''Gruppe Zöllner'''] zur '''vorläufigen''' Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
 
*[https://portal.wiwi.kit.edu/forms/form/463 Online-Antrag '''Gruppe Zöllner'''] zur '''vorläufigen''' Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
 
 
[[Anerkennung_von_Studienleistungen|zurück zu den Hinweisen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen]]
 
 
 
 
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Version vom 15. Juni 2021, 10:00 Uhr

Allgemeine Informationen


Voraussichtliche Anerkennung ausländischer Studienleistungen

Der Prüfer befindet über die Anerkennungswürdigkeit anhand von Inhalt und Umfang der geplanten Studienleistungen und protokolliert die Entscheidung über eine voraussichtliche Anerkennung bei Nachweis der erforderlichen Studienleistung unter Vorbehalt mit.

Die endgültige Anerkennung (mit Feststellung der Note) erfolgt erst nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes.


Ein Anspruch auf Anerkennung seitens des Studierenden, auch bei vorher erteilter voraussichtlicher Anerkennung, besteht nicht.


Teilweise werden voraussichtliche Anerkennungen auch von der ausländischen Hochschule verlangt. Hierfür werden in der Regel spezielle Formulare bereit gestellt. Für Auslandssemester im Rahmen des ERASMUS-Programms ist z.B. ein "Learning Agreement" vorgesehen, das als Formular bei den zuständigen Stellen erhältlich ist. In allen anderen Fällen sollte für vorläufige Anerkennungen eines der beiden folgenden Online-Formulare genutzt werden:


Programme und Stipendien