Anerkennungsvereinbarung
Für Studienaufenthalte im Ausland, insbesondere im Rahmen von ERASMUS, ist es unerlässlich, die Anerkennung Ihrer Leistungen vorab zu klären. Das Institut AIFB nutzt dazu das WIWI-Portal, in dem Sie bequem online einen Antrag stellen können. Das System leitet Ihren Antrag automatisch an die zuständige Forschungsgruppe weiter und sorgt dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind. Nach Genehmigung können Sie das digital signierte Anerkennungsdokument direkt im WIWI-Portal herunterladen.
Die endgültige Anerkennung (mit Feststellung der Note) erfolgt erst nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes.
Für die Überprüfung Ihrer Angaben sind entsprechende Nachweise notwendig. Die Angabe einer exakten URL (Deep Link) ist verpflichtend. Stellen Sie sicher, dass die Webseiten für eine Überprüfung erreichbar sind (ohne Anmeldung). Die Angaben müssen grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache vorliegen. Stellen Sie bei Bedarf bitte eine in der Struktur des Nachweises äquivalente Übersetzung zur Verfügung.
Hier finden Sie den Online-Antrag für eine Anerkennungsvereinbarung am Institut AIFB
Anerkennung von Leistungen (Hochschul-/Studiengangswechsel oder Auslandsaufenthalt)
Egal ob Sie von einer anderen Hochschule zum KIT wechseln, innerhalb des KIT den Studiengang tauschen oder Leistungen aus einem Auslandsstudium mitbringen: Der Prozess der Anerkennung folgt am Institut AIFB einem einheitlichen Schema.
1. Zuständigkeiten klären
Sofern Ihnen bei Auslandsanerkennungen noch keine fachliche Prüfung (Anerkennungsvereinbarung) vorliegt verwenden Sie bitte unser Formular zur Anerkennungsvereinbarung. In allen anderen Fällen kontaktieren Sie bitte den jeweils zuständigen Mitarbeitenden oder Prüfenden des Instituts AIFB. Eine Übersicht der Ansprechperson finden Sie unter dem Reiter "Zuständigkeiten am AIFB".
2. Erforderliche Dokumente
Reichen Sie beim zuständigen Mitarbeitenden folgende Unterlagen ein:
- Anerkennungsantrag: Den Antrag müssen Sie vorab online vollständig ausfüllen und ausgedruckt mitbringen bzw. als PDF mitschicken (die Felder für die Stellungnahme des Prüfers und des Prüfungsausschusses bleiben frei).
- Leistungsnachweis: Ein aktuelles Transcript of Records (unterschriebenes Original mit Kopie, digital signiertes / überprüfbares PDF oder eine direkt von der Gasthochschule gesendete digital signierte E-Mail).
- Notenskala: Ein Nachweis über das an der anderen Universität verwendete Notensystem (sofern dies nicht bereits aus dem Transcript hervorgeht).
- Zusatzunterlagen (nur bei Auslandsaufenthalten):
- Anerkennungsvereinbarung (Learning Agreement), falls vorhanden.
- Wichtig: Sollte sich während des Auslandsaufenthalts etwas am Kursinhalt geändert haben, sind Sie verpflichtet, eine detaillierte Beschreibung des aktuellen Lernstoffes vorzulegen.
3. Weiterer Ablauf
- Prüfung: Die Prüferin / Der Prüfer nimmt fachlich Stellung und erstellt gegebenenfalls einen Notenvorschlag auf Basis der eingereichten Unterlagen.
- Weiterleitung: Der finale Anerkennungsantrag wird unabhängig vom Ergebnis der Stellungnahme an das Prüfungssekretariat der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften weitergeleitet.
- Archivierung: Eine Kopie des Antrags verbleibt zur Dokumentation am Institut AIFB.
Besondere Regelungen am Institut AIFB
- Anrechnung als Seminarleistung: Am Institut AIFB werden keine Seminarleistungen (3 LP) für das Seminarmodul anerkannt.
- Anerkennung im Bachelor-Pflichtmodul "Angewandte Informatik": In diesem Modul ist nur die Anerkennung als curriculare Leistung möglich. Eine Anrechnung im Originaltitel oder als Spezialvorlesung wird nicht unterstützt. Bitte beachten Sie die fakultätsseitigen Hinweise zu den verschiedenen Anerkennungstypen.
- Anerkennung im Originaltitel oder als Spezialvorlesung: Eine Anrechnung als sog. "Spezialvorlesung" ist nur dann möglich, wenn der Titel der anerkannten Leistung nicht auf Englisch oder Französisch ist. Bei gängigen Sprachen wird die Anerkennung im Originaltitel bevorzugt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter/Professor des jeweiligen Lehrstuhls.
ACHTUNG: Die hier aufgeführten Mitarbeiter und Professoren sind nur für die inhaltliche Überprüfung der ausländischen Kurse bzgl. einer möglichen Anrechnung für AIFB-Prüfungsleistungen zuständig. Falls Sie Fragen haben sollten, die nicht inhaltlicher Natur sind, sondern die jeweilige Prüfungsordnung betreffen, so wenden Sie sich bitte an Herrn Hilser (Prüfungssekretariat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften).
Zuständigkeiten am Institut AIFB
Jede Forschungsgruppe am Institut AIFB ist für die Anerkennung externer Kurse für die von ihr angebotenen Vorlesungen selbst zuständig. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick.
| Forschungsgruppe | Angebotene Vorlesungen | Zuständig |
|---|---|---|
| Security • Usability • Society |
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Anerkennungsvereinbarung: |
| Angewandte Technisch-Kognitive Systeme |
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Anerkennungsvereinbarung: |
| Web Science |
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Anerkennungsvereinbarung: |
| Betriebliche Informationssysteme |
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Anerkennungsvereinbarung: |
| Effiziente Algorithmen |
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Anerkennungsvereinbarung: |
| Systems, Data, Simulation & Energy |
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Anerkennungsvereinbarung: |
| Cooperative Autonomous Systems |
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Anerkennungsvereinbarung: |
