Stage-oe-small.jpg

Auslandsaufenthalt

Aus Aifbportal
Wechseln zu:Navigation, Suche
Allgemeine Informationen


Voraussichtliche Anerkennung ausländischer Studienleistungen

Der Prüfer befindet über die Anerkennungswürdigkeit anhand von Inhalt und Umfang der geplanten Studienleistungen und protokolliert die Entscheidung über eine voraussichtliche Anerkennung bei Nachweis der erforderlichen Studienleistung unter Vorbehalt mit.

Die endgültige Anerkennung (mit Feststellung der Note) erfolgt erst nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes.


Ein Anspruch auf Anerkennung seitens des Studierenden, auch bei vorher erteilter voraussichtlicher Anerkennung, besteht nicht.


Teilweise werden voraussichtliche Anerkennungen auch von der ausländischen Hochschule verlangt. Hierfür werden in der Regel spezielle Formulare bereit gestellt. Für Auslandssemester im Rahmen des ERASMUS-Programms ist z.B. ein "Learning Agreement" vorgesehen, das als Formular bei den zuständigen Stellen erhältlich ist. In allen anderen Fällen sollte für vorläufige Anerkennungen eines der beiden folgenden Online-Formulare genutzt werden:


zurück zu den Hinweisen zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen






Programme und Stipendien