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===Wo finde ich mein Klausurergebnis und den Klausureinsichtstermin?===
 
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Die Klausurergebnisse werden im [https://studium.wiwi.kit.edu/pruefungen/ https://studium.wiwi.kit.edu/pruefungen/] veröffentlicht. Als Studentin/Student können Sie sich dort mit Ihrem Stud-Account (uxxxx) als Benutzerkennung und dem dazugehörigen Passwort anmelden. Im Portal werden in der Regel die erreichten Punkte angezeigt. Den Einsichtstermin finden Sie [http://www.aifb.kit.edu/web/Pr%C3%BCfungstermine hier].
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Die Klausurergebnisse werden im [https://studium.wiwi.kit.edu/pruefungen/ Studierenden- und Serviceportal der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften] veröffentlicht. Als Studentin/Student können Sie sich dort mit Ihrem Stud-Account (uxxxx) als Benutzerkennung und dem dazugehörigen Passwort anmelden. Im Portal werden in der Regel die erreichten Punkte angezeigt. Den Einsichtstermin finden Sie [http://www.aifb.kit.edu/web/Pr%C3%BCfungstermine hier].
  
  

Version vom 29. November 2011, 13:19 Uhr

Häufig gestellte Fragen

Inhaltsverzeichnis

Prüfungen, An- und Abmeldungen, Ergebnisse



Wo finde ich mein Klausurergebnis und den Klausureinsichtstermin?

Die Klausurergebnisse werden im Studierenden- und Serviceportal der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften veröffentlicht. Als Studentin/Student können Sie sich dort mit Ihrem Stud-Account (uxxxx) als Benutzerkennung und dem dazugehörigen Passwort anmelden. Im Portal werden in der Regel die erreichten Punkte angezeigt. Den Einsichtstermin finden Sie hier.


Wann finden welche Klausuren bzw. Prüfungen statt?

Die Scheinklausuren in "Programmieren I" und "Programmierung kommerzieller Systeme" finden in der Regel noch innerhalb der Vorlesungszeit statt. Die Vor- und Hauptdiploms-Klausuren finden jeweils zu Beginn der ersten vorlesungsfreien Woche statt. Die genauen Klausur-Termine für das aktuelle bzw. kommende Semester werden nach Anmeldeschluss veröffentlicht. Es kann nicht passieren, dass die Prüfungen, die Sie schreiben wollen, zur selben Zeit stattfinden. Erst wenn die Anmeldephase abgeschlossen ist werden die Klausurtermine definitiv festgelegt, und zwar so, dass jede(r) Studierende alle seine/ihre angemeldeten Klausuren mitschreiben kann.

Wann gehen die Klausurergebnisse ans Prüfungsamt bzw. Studienbüro?

Normalerweise werden die Notenaufkleber für die blauen Prüfungszettel mit den Klausurergebnisses unmittelbar nach den Klausureinsichten (erst danach stehen die Noten ja fest) gedruckt und im Anschluß daran von den zuständigen Professoren unterschrieben. Dieser Vorgang ist üblicherweise bis zur 4. VL-Woche abgeschlossen. Die Ergebnisse zu Prüfungen, die über das QISPOS-System angemeldet wurden, werden in der Regel schneller verbucht, allerdings ebenfalls erst nach Klausureinsicht.

Wann findet die mündliche Nachprüfung statt?

Die mündliche Nachprüfung findet normalerweise etwa zwei Wochen nach der Klausureinsicht zur nicht bestandenen schriftlichen Wiederholungsprüfung statt.

Muss man sich zur mündlichen Nachprüfung anmelden?

Nein. Für die mündliche Nachprüfung erhält man üblicherweise (einige Tage nach der Klausureinsicht zur zweiten schriftlichen Prüfung) automatisch eine Einladung mit genauer Terminangabe.

In welchem Fall kommt es zu einer mündlichen Nachprüfung?

Eine mündliche Nachprüfung dient dazu, durch persönlichen Kontakt zu überprüfen, ob ein(e) Kandidat(in), der/die bereits zweimal schriftlich gescheitert ist, in der Tat keine ausreichenden Leistungen zeigt. Manchmal (aus organisatorischen oder anderen Gründen) werden Prüfungen nicht schriftlich, sondern mündlich durchgeführt. Handelt es sich bei einer solchen mündlichen Prüfung um einen zweiten Versuch (Wiederholungsrüfung), so gibt es keine mündliche Nachprüfung mehr!

Kann man eine bestandene Klausur wiederholen?

Laut Prüfungsordnung bzw. Prüfungsamt/Studienbüro/Prüfungssekretariat gilt: Eine bereits bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden!

Muss man eine nicht bestandene Klausur wiederholen?

In den älteren Prüfungsordnungen war festgelegt: Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden, muss aber nicht! Nach der Diplomprüfungsordnung für Wirtschaftsingenieure vom Oktober 2001 gilt jedoch gemäß § 9 (2): Nach dem ersten gewerteten Prüfungsversuch können die Studierenden das geprüfte Fach oder (Teil-)Gebiet nicht mehr wechseln.

Wie und bis wann kann ich mich von einer Prüfung abmelden?

Grundsätzlich wird nach den von der Fakultät in der Prüfungsordnung festgelegten Regeln verfahren. D. h. es kann

  • von schriftlichen Prüfungen noch bis unmittelbar vor der Ausgabe der Prüfungsaufgaben,
  • von mündlichen Prüfungen bis spätestens drei Werktage vor dem Prüfungstermin

zurückgetreten werden. Darüberhinaus wertet das AIFB bei schriftlichen Prüfungen (Klausuren) ein "Nichterscheinen" als "Abmeldung". Wer sich also kurzfristig dazu entschließt, an einer Klausur nicht teilzunehmen, muss sich nicht explizit davon abmelden. Sollte der Entschluss über die Abmeldung/Nichtteilnahme jedoch bereits vor dem Aushang der Hörsaalverteilungen fallen, ermöglicht eine kurze e-Mail an pruefungsverwaltung(at)aifb.uni-karlsruhe.de eine bessere Planung/Durchführung der Klausuren. Die Zulassungsbescheinigungen der von der Prüfung zurückgetretenen Studierenden behalten ihre Gültigkeit und werden nach der Prüfung an die Prüfungsabteilung der Universität bzw. den Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät zurück geschickt. Dort können diese zur erneuten Anmeldung wieder abgeholt werden.

Wie und wann melde ich mich zu Prüfungen am Institut AIFB an?

Je nach Prüfung und Studiengang existieren unterschiedliche Anmeldeverfahren. Wie Sie sich korrekt zu einer Prüfung anmelden, wird im Prüfungsplan erläutert.

Welche Vordiplom-, Hauptdiplom-, Bachelor oder Master-Prüfungen kann ich in diesem Semester am AIFB ablegen bzw. kombinieren?

Das aktuelle Prüfungsangebot im Fach Informatik für das jeweils laufende Semester finden Sie im Prüfungsplan.

Wie und wann melde ich mich zu den Klausuren "Programmieren I" und "Programmierung kommerzieller Systeme" am AIFB an?

Grundsätzlich werden die Anmelde- bzw. Zulassungsmodalitäten zu diesen Klausuren jeweils auf den entsprechenden WWW-Seiten zu den Veranstaltungen "Programmieren I" und "Programmierung kommerzieller Systeme" bekanntgegeben. Alle Bachelor-Studierenden melden sich im Anmeldezeitraum online über das Studierendenportal an. Die Diplom-Studierenden werden automatisch angemeldet, sofern sie erfolgreich am Übungsbetrieb teilgenommen haben.

Seminare/Praktika, An- und Abmeldungen

Wie und bis wann kann ich mich als Diplom-Studierender von einem 4,5-Credits-Praktikum abmelden?

Innerhalb der ersten vier Wochen nach Beginn des Praktikums kann von diesem zurückgetreten werden (durch eine entsprechende Mitteilung an den Dozenten/Betreuer des Praktikums). Auch in diesem Fall geht die Zulassungsbescheinigung an die Prüfungsabteilung der Universität bzw. den Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät zurück. Dort kann diese zur erneuten Anmeldung für ein Praktikum wieder abgeholt werden.

Wie muss man sich als Diplom-Studierender anmelden für eine Prüfungsleistung in Form eines 4,5-Credits-Praktikums?

Sie benötigen einen (blauen) Zulassungsschein, der Ihnen vom Studienbüro ausgehändigt wird. Diesen müssen Sie dem Dozenten/Betreuer des entsprechenden Praktikums spätestens 2 Wochen nach Beginn des Praktikums abgeben. Bei verspäteter Abgabe erhalten Sie für das Praktikum lediglich einen benoteten Seminarschein. Eine nachträgliche Umwandlung dieses Scheines in eine Prüfungsleistung (4,5 Credits-Praktikum) ist nicht möglich.

Was ist eigentlich ein Seminar-Praktikum oder Fortgeschrittenen-Praktikum?

Ein Seminar-Praktikum unterscheidet sich dadurch von einem "normalen" Seminar, dass die Teilnehmer(innen) üblicherweise nicht nur einen Vortrag halten, sondern auch eine praktische Leistung (z. B. in Form einer Implementierung) erbringen müssen. Im WiIng/TVWL-Diplomstudiengang wird ein Praktikum prüfungsrechtlich als Seminar betrachtet, d. h. man bekommt normalerweise dafür einen Seminarschein. Die Studienordnung (ab WS 1999/2000) im WiIng/TVWL-Diplom bietet aber darüber hinaus die Möglichkeit, sich dieses Praktikum in Form einer 4,5-Credits-Prüfungsleistung (also als eine der fünf Prüfungsleistungen im Hauptdiplom) anrechnen zu lassen. In diesem Fall muss man sich dazu mit einem Zulassungsschein anmelden (s. u.), die Note wird der zuständigen Prüfungsabteilung als Prüfungsleistung gemeldet und man erhält dafür keinen Seminarschein. Achtung: Studierende der Vertiefungsrichtung Unternehmensplanung haben diese Möglichkeit nur im Wahlpflichtfach Informatik! Im Bachelor-/Master-Studium hingegen wird ein Seminar in der Regel mit 3, ein Praktikum entsprechend des höhreren Arbeitsaufwands (ca. 30 Arbeitsstunden) mit 4 Leistungspunkten bewertet.

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Wie kann ich mir Studien- und Prüfungsleistungen im Bereich Informatik, die ich in einem anderen Studiengang bzw. an einer anderen Universität erbracht habe, anerkennen lassen?

Die generelle Vorgehensweise zur Anrechnung von Prüfungsleistungen der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge finden Sie auf den WiWi-Seiten. Besondere Hinweise unseres Instituts zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen finden Sie hier.Die zuständigen Fachvertreter für die Anrechnung von Prüfungsleistungen sind überlicherweise die Dozenten der hiesigen Vorlesung. Anrechnungsfragen bei Prüfungen, für die Herr Prof. Oberweis zuständig ist, übernimmt Susan Hickl. Eine detaillierte Auflistung der jeweils zuständigen Prüfer finden Sie hier. Bitte bringen Sie zur Anrechnung alle vorhandenen Unterlagen (Zeugnisse, Scheine, Vorlesungsunterlagen) mit und beachten Sie, dass zur Durchsicht der dann eingereichten Unterlagen einige Tage Zeit benötigt werden können.

Ist es sinnvoll, die Anrechnungsmöglichkeit von Studienleistungen, die ich im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes erbringen möchte, vorab zu klären?

Ja. Für Studienvorhaben im Ausland ist es empfehlenswert (für ERASMUS ist es Pflicht), die Anrechnungsmöglichkeit beabsichtigter Studienleistungen bereits vorab zu klären. So haben Sie die Gewissheit, dass Ihnen Ihre Auslandsleistung nach Rückkehr anerkannt wird. Das entsprechende Formular finden Sie in der Rubrik 'Anträge'. Mit dem Formular gehen Sie dann zu dem für das anzuerkennende Fach zuständigen Prüfer und legen dort die entsprechenden Unterlagen vor. Die endgültige Anerkennung erfolgt dann wie oben beschrieben.

Wie viele Studien- und Prüfungsleistungen im Bereich Informatik kann ich als Diplom-Studierender maximal anerkennen lassen?

Die im Rahmen des Diplomstudiums des Wirtschaftsingenieurwesens im Fach Informatik zu erbringenden Studienleistungen können im Pflicht- und im Wahlpflichtfach jeweils zu höchstens 60% (im Gesamtfach) bzw. 2/3 (im Teilfach) im Ausland absolviert werden. Pro Gesamtfach können maximal 13,5 Credits (3 Lehrveranstaltungen) durch ausländische Studienleistungen abgedeckt werden. In diesem Fall müssen die restlichen 9 Credits (2 Lehrveranstaltungen) in Form von Klausuren bzw. Prüfungen (keine Praktika) am AIFB abgelegt werden. Pro Teilfach können maximal 9 Credits (2 Lehrveranstaltungen) durch ausländische Studienleistungen abgedeckt werden. In diesem Fall müssen die restlichen 4,5 Credits (1 Lehrveranstaltung) in Form einer Klausur bzw. Prüfung (kein Praktikum) am AIFB abgelegt werden. Für die Vertiefungsrichtung Unternehmensplanung nach der alten Prüfungsordnung müssen im Pflichtfach die drei Klausuren Informatik A, B und C bzw. die zwei Klausuren Informatik I und II am AIFB erbracht werden. Eine Anerkennung von Seminar-Praktika aus dem Ausland ist nicht möglich.

Einrechnung von zusätzlichen Studienleistungen (Scheinen) in die Informatik-Note (WiIng/TVWL-Diplom)

Wozu soll ich einen Schein einrechnen lassen?

Durch die Einrechnung von Scheinen können Sie Ihre Gesamtnote im Fach Informatik verbessern.

Was muss ich tun, um meine Scheine einrechnen zu lassen?

Sie können einen Antrag auf Einrechnung zusätzlicher Studienleistungen in die Fachnote erst dann stellen, wenn Sie alle geforderten Prüfungsleistungen (siehe Studienordnung) erfolgreich erbracht haben. Fehlt noch eine Prüfung, kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Bitte warten Sie in diesem Fall das Ergebnis Ihrer letzten Informatik-Prüfung ab, bevor Sie den Antrag stellen. Dann müssen Sie:

  • Formular (online) hier ausfüllen (Name, Matrikelnummer, Prüfungen mit Noten, alle einzurechnenden Scheine mit Note).
  • Formular in der Prüfungsverwaltung (Geb. 05.20, Zimmer 2B-03) abgeben oder in den Briefkasten werfen. Selbstverständlich können Sie die Unterlagen auch auf dem Postwege zu uns schicken. Die Anschrift lautet: Prüfungsverwaltung Institut AIFB, z.H. Herrn André Wiesner, Institut AIFB - Universität Karlsruhe (TH), 76128 Karlsruhe.

Die neue Note wird dann an das Studienbüro weitergeleitet. Falls Sie auf dem Antrag eine E-Post-Adresse angegeben haben, erhalten Sie eine Benachrichtigung mit der neuen Gesamtnote.

Kann ich mal ein paar Beispielberechnungen sehen?

Ja! Sie sind hier zu finden.

Wie wird die neue Note berechnet?

  • Wenn Sie Ihr Pflichtfach oder Wahlpflichtfach komplett nach der alten Studienordnung (vor dem WS 1999/2000 - bitte nicht mit Prüfungsordnung verwechseln!) abgelegt haben, so geht jede der beiden Teilgebietsprüfungen mit dem Gewicht 2 in die Berechnung ein.
  • Wenn Sie Ihr Pflichtfach bzw. Wahlpflichtfach Informatik ganz oder teilweise nach der neuen Studienordnung (ab WS 1999/2000 - bitte nicht mit Prüfungsordnung verwechseln!) abgelegt haben, so geht jede 4,5-Credits-Veranstaltung (Vorlesung oder Praktikum) mit dem Gewicht 1 in die Berechnung ein. Für die Seminar-, Praktikums- und Studienarbeitsscheine gilt, dass bei einer Einrechnung ins Gesamtfach jeder Schein für ein Seminar mit dem Gewicht 1 und jeder Schein für eine Studienarbeit oder ein Praktikum mit dem Gewicht 2 und bei einer Einrechnung in ein Teilfach ein Schein für ein Seminar mit dem Gewicht 0.5 und ein Schein für eine Studienarbeit oder ein Praktikum mit dem Gewicht 1

in die Berechnung eingeht. Die gewichteten Noten werden addiert und durch die Summe der Gewichte geteilt. Anschließend werden alle Nachkommastellen außer der ersten abgeschnitten.

In welchen Studiengängen kann man eine Studienleistung einrechnen lassen?

Eine Einrechnung von Scheinen ist in den Diplom-Studiengängen Wirtschaftsingenieurwesen und Technische Volkswirtschaftslehre möglich. Wenn Sie Informationswirtschaft (Diplom) studieren, können Sie ebenfalls AIFB-Scheine einrechnen lassen, allerdings wenden Sie sich in diesem Fall nicht an den Prüfungsbeauftragten des AIFB, sondern an den jeweiligen Teilgebietskoordinator, in dessen Teilgebiet Sie die Studienleistung einrechnen lassen möchten. Benutzen Sie bitte in diesem Fall das dafür vorgesehene Formular.

Wie wird die neue Note berechnet, wenn mir eine Prüfung aus dem Ausland ohne Note anerkannt wurde?

  • Wurde nach alter Studienordnung (vor dem WS 1999/2000 - bitte nicht mit Prüfungsordnung verwechseln!) ein Teilgebiet ohne Note anerkannt, so wird die am AIFB erbrachte Note für das andere Teilgebiet mit dem Faktor 3 (anstelle 2) gewichtet,
  • Wurden nach neuer Studienordnung einzelne 4,5-Credits-Veranstaltungen (n Stück) ohne Note anerkannt, so werden die am AIFB erbrachten Noten für die anderen 4,5-Credits-Veranstaltungen um jeweils n*0,25 höher gewichtet.

Um wieviele Notenstufen kann ich mich verbessern?

Eine Verbesserung ist um maximal eine ganze Note möglich, z.B. von 2,3 auf 1,3.

Wieviele Scheine kann ich einrechnen lassen?

Ins Gesamtfach können Sie bis zu drei Scheine einrechnen lassen, ins Teilfach nur einen.

In welche Note kann ich die Scheine einrechnen lassen?

Eingerechnet werden die Scheine in die Note des Gesamtfachs Informatik (Pflichtfach oder Wahlpflichtfach). Für Studierende der neuen Prüfungsordnung (ab WS 2001/2002) kann auch in das Teilfach Informatik (nur bei einer Kombinationsfachprüfung) eingerechnet werden.

Welche Scheine kann ich einrechnen lassen?

Alle Seminar- oder Studienarbeitsscheine, die am AIFB erworben wurden, unabhängig von den Informatik-Klausuren, die Sie wählen. Ebenso rechnen wir Scheine ein, die Sie bei den Professoren des Teilgebiets "Anwendungen der Informatik in den Ingenieurwissenschaften" erworben haben. Dies sind: Prof. Brinkschulte, Prof. Dillmann, Prof. Ovtcharova und Prof. Wörn.

Bescheinigung von Seminar- und Praktikumsleistungen, Klausurscheine

Wie kann ich mir eine Seminar- oder Praktikumsleistung bescheinigen lassen?

Die Scheinausgabepraxis ist abhängig von Studiengang und Studienabschluss:

Bescheinigung von Seminar-Leistungen:

  • Alle Diplom-Studiengänge: Die Scheine dieser Teilnehmer werden vom Prüfungsbeauftragten (PB) erzeugt und direkt an das Studienbüro geschickt. Seminarscheine können auf Antrag des Studierenden in den Studiengängen WiIng/TVWL-Diplom in die Fachnote eingerechnet werden. Dabei werden Scheine aus "normalen" Seminaren mit dem Gewicht 1 eingerechnet.
  • Informationswirte Bachelor/Master: Hier nutzen die Studierenden den von der WIWI-Fakultät vorgesehenen Vordruck und füllen diesen bis auf Note und Leistungspunkte selbsttätig aus. Das Formular muss beim PB abgegeben werden. Liegt das Ergebnis vor, wird die Studienleistung bestätigt und an das Studienbüro geschickt.
  • WiING/TVWL-Bachelor/Master: Auch hier existiert ein eigenes Formular, das die Teilnehmer (online) ausfüllen und dem PB vorlegen müssen.

Bescheinigung von Praktikums-Leistungen

Auch diese ist abhängig vom jeweiligen Studienabschluss:

  • Alle Diplom-Studiengänge: Die Scheine dieser Teilnehmer werden vom PB erzeugt und direkt an das Studienbüro geschickt. Praktikumsscheine (oder Studienarbeitsscheine) können auf Antrag des Studierenden in den Studiengängen WiIng/TVWL-Diplom in die Fachnote eingerechnet werden. Dabei werden Scheine aus Praktika und Studienarbeiten mit Gewicht 2 eingerechnet.
  • Alle Bachelor- und Master-Studiengänge: Hier nutzen die Studierenden das vom Institut AIFB vorgesehene Formular und füllen dieses bis auf die Note selbsttätig aus. Das Formular muss beim PB abgegeben werden. Liegt das Ergebnis vor, wird die Studienleistung bestätigt und an das Studienbüro geschickt.

Wo, wann und wie kann man sich als Diplom-Studierender am Institut AIFB ProkSy-Klausurscheine abholen?

Klausurscheine (ProkSy Java / ProkSy EBSS) werden ab WS08/09 nicht mehr in der Prüfungsverwaltung zur Abholung bereit gestellt, sondern direkt an das Studienbüro weitergeleitet. Damit soll das immer wiederkehrende Problem behoben werden, dass abgeholte Scheine verloren gehen oder dem Studienbüro nicht rechtzeitig vorgelegt werden. Wann die Scheine einer Veranstaltung an das Studienbüro übermittelt wurden erfahren Sie, wenn Sie die jeweilige Prüfung anklicken.